Ambulante Pflegedienste - Neues Urteil sorgt für mehr VerbraucherschutzDie Oberlandesgerichte Schleswig-Holstein und Stuttgart haben durch ihre Urteile den Verbraucherschutz in Bezug auf ambulante Pflege gestärkt.(nvw) - 06.09.2010 @ 20:09 UhrWenn ein naher Verwandter oder gar man selbst plötzlich pflegebedürftig wird und daher im Alltag auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, ergibt sich für gewöhnlich eine schwierige Lage. Seinen Alltag nicht mehr selbständig bewältigen zu können und so das bisherige, selbstbestimmte Leben zumindest zum Teil aufgeben zu müssen, fällt keinem Menschen leicht. Kommen dann noch finanzielle Probleme dazu, wird die Situation nahezu unerträglich. Dank neuer Urteile der Oberlandesgerichte Schleswig-Holstein und Stuttgart können Kunden von ambulanten Pflegediensten nun auf einen verstärkten Verbraucherschutz zählen. Die Gerichte haben mit ihren Urteilen auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands verbraucherfeindliche Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Ambulante Pflegedienste verwenden in ihren Verträgen oftmals pauschale Aussagen, die nun durch konkrete Kostenangaben ersetzt werden müssen. Auch rückwirkende Entgelterhöhungen wurden von den Richtern für unwirksam erklärt. Probleme? Fragen? Erfahrungsberichte? Ihre Meinung zum Artikel!
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