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Bei Rückrufaktionen haftet der Hersteller

Bei gestarteten Rückrufaktionen von Produkten haftet in der Regel der Hersteller.

(nvw) - 10.02.2010 @ 13:15 Uhr

Hersteller starten im Allgemeinen nur eine Rückrufaktion von Produkten, wenn Gefahr für die Gesundheit oder das Leben des Käufers besteht. So hört man von brennenden Toastern, klemmenden Gaspedalen oder defekten Lenkern von Kinderrädern. Dass Kunden in diesem Fall nach dem Ablauf der Gewährleistung noch Ansprüche haben, wissen sie oft nicht. „Welt online“ informiert darüber, wie Kunden bei einer solchen Rückrufaktion reagieren sollten.

Sollte also der Toaster wegen eines Produktionsfehlers in Brand geraten und dabei größeren Schaden anrichten, bekommt der Kunde diesen Schaden ersetzt, denn selbst wenn Hersteller mit einer Rückrufaktion an die Presse gehen, wird die Mitteilung nicht jeden Kunden erreichen. Weiß der Kunde von der Rückrufaktion des von ihm erworbenen Produktes, hat er das Recht, aber nicht die Pflicht, die Ware im Rahmen einer gesetzten Frist ersetzt oder repariert zu bekommen. Im Falle eines erworbenen Autos sollte der Kunde unbedingt auf eine Rückrufaktion reagieren, da Schadenersatzansprüche ansonsten nicht gewährt werden könnten.


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