Logo

enjoyshopping.de - Dein Verbrauchermagazin

  1. MAGAZIN
  2. GUTSCHEINE

Dienst-Handy und Arbeits-Notebook steuerfrei nutzen

Notebooks, Smartphones und Dienst-Handys können unter gewissen Umständen steuerfrei genutzt werden.

(nvw) - 31.05.2012 @ 15:00 Uhr

Wer von seinem Chef ein Dienst-Handy oder ein Arbeits-Notebook zur Verfügung gestellt bekommt, kann dieses unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei nutzen und so bares Geld sparen. Im Allgemeinen wird die Bereitstellung entsprechender Technik als geldwerter Vorteil betrachtet und muss als solcher natürlich auch versteuert werden.

Wie „Focus.de“ berichtet, müssen Verbraucher, die ein Smartphone oder einen Laptop vom Chef gestellt bekommen, dieses aber nicht zwingend versteuern. Auch eine private Nutzung der Geräte ist ohne Weiteres steuerfrei möglich, sofern der Arbeitgeber nach wie vor Eigentümer der betreffenden Technik bleibt. Selbst bei einer kompletten Privatnutzung trifft dies zu, so dass nur entscheidend ist, dass der Arbeitgeber Eigentümer des Laptops oder Smartphones ist.


Probleme? Fragen? Erfahrungsberichte? Ihre Meinung zum Artikel!

Was meinen Sie? - Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
enjoyshopping.de
Geben Sie hier Ihren Namen oder Nicknamen ein.
Ihre E-Mail:
Ihr Kommentar:
   


Weitere themenrelevante Meldungen
Top-Gutscheine

Webmastertools
Intern
Partner
 
Wir versuchen diese Seite "Dienst-Handy und Arbeits-Notebook steuerfrei nutzen" so aktuell wie möglich zu halten. Haben Sie weitere Informationen, kontaktieren Sie uns. © 2004 - 2013 BJAnetworks. All rights reserved.