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Mängel am Urlaubsort frühzeitig melden

Mängel am Urlaubsort müssen so schnell wie möglich der Reiseleitung gemeldet werden.

(nvw) - 09.08.2010 @ 16:18 Uhr

Viele sitzen jetzt schon auf gepackten Koffern oder sind vielleicht bereits auf dem Weg zu ihrem Traumreiseziel. Der Sommerurlaub soll ja die schönste Zeit des Jahres werden, in der man sich einmal so richtig verwöhnen lassen und erholen möchte. Doch die örtlichen Gegebenheiten am Urlaubsziel geben nicht immer nur Anlass zur Freude. Ein verschmutzter Pool oder Strand, schlechtes Essen oder Schimmel im Hotelzimmer lassen oft erst gar keine Urlaubsstimmung aufkommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, solche Mängel sofort vor Ort der Reiseleitung zu melden.

Eine Reisepreisminderung wird einem Urlauber in den meisten Fällen nur ab dem Tag zugestanden, an dem er den Mangel gemeldet hat. Entschließt man sich also erst später dazu, Beschwerde einzulegen, wird eine finanzielle Entschädigung für die vorangegangenen Urlaubstage meist nicht mehr gezahlt.

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