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Nachmessen der Mietwohnfläche kann sich lohnen
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 2009 müssen Mieter hinnehmen, dass die Fläche ihrer Mietwohnung oder ihres Miethauses im Mietvertrag um bis zu 10 Prozent größer angegeben sein darf, als sie tatsächlich ist. Werden diese 10 Prozent allerdings überschritten, kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen.
Bisher war es so, dass, wenn die Wohnungsgröße im Mietvertrag mit einem Circa-Wert angegeben wurde und der Mieter stellte im Nachhinein eine deutliche Differenz fest, musste er einen fünfprozentigen Toleranzabschlag bei der Rückzahlung akzeptieren. Diese Regelung wurde nun vom Zivilsenat des Bundesgerichtshofs außer Kraft gesetzt, sodass Mietern ab sofort der volle Mietrückzahlungsbetrag zusteht. Es kann sich also durchaus lohnen, die Mietfläche einmal genau nachzumessen, schließlich hat niemand Geld zu verschenken.
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(nvw) - 12.03.2010 @ 14:32 Uhr
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