P-Konto schütz Privatleute vor KontopfändungDas Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto schützt Privatleute seit dem 1. Juli 2010 vor einer Pfändung.(nvw) - 13.02.2012 @ 05:30 UhrInhabern eines privaten Girokontos droht bei einer Pfändung ein finanzielles Desaster. Bei einer drohenden Kündigung des Kontos vonseiten der Bank können dann auch keine Fixkosten wie Miete, Strom usw. mehr abgebucht werden, was im schlimmsten Fall den Verlust der Wohnung zur Folge haben kann. Ein neues Gesetz, das am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, schafft hier jetzt Abhilfe. Demnach können Privatleute ihr Girokonto in einem solchen Fall von ihrer Bank in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Das neue Pfändungsschutzkonto bietet dem Bankkunden einen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages, der monatlich 985,15 Euro beträgt und jedem Inhaber eines P-Kontos zusteht. Sollte bereits eine Pfändung stattgefunden haben, kann das Girokonto noch innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umgewandelt werden. Jetzt über das P-Konto diskutieren Haben Sie Fragen zum P-Konto? Dann nutzen Sie die unten stehende Kommentarfunktion und tauschen Sie sich mit anderen enjoyshopping.de Lesern aus. Probleme? Fragen? Erfahrungsberichte? Ihre Meinung zum Artikel!
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