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P-Konto schütz Privatleute vor Kontopfändung

Das Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto schützt Privatleute seit dem 1. Juli 2010 vor einer Pfändung.

(nvw) - 13.02.2012 @ 05:30 Uhr

Inhabern eines privaten Girokontos droht bei einer Pfändung ein finanzielles Desaster. Bei einer drohenden Kündigung des Kontos vonseiten der Bank können dann auch keine Fixkosten wie Miete, Strom usw. mehr abgebucht werden, was im schlimmsten Fall den Verlust der Wohnung zur Folge haben kann. Ein neues Gesetz, das am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, schafft hier jetzt Abhilfe.

Demnach können Privatleute ihr Girokonto in einem solchen Fall von ihrer Bank in ein sogenanntes P-Konto umwandeln lassen. Das neue Pfändungsschutzkonto bietet dem Bankkunden einen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages, der monatlich 985,15 Euro beträgt und jedem Inhaber eines P-Kontos zusteht. Sollte bereits eine Pfändung stattgefunden haben, kann das Girokonto noch innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umgewandelt werden.

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