Verbraucherinformationsgesetz - Kostenlose Behördenauskünfte für VerbraucherAb September 2012 sind Anfragen bei Behörden, die Verbrauchsgegenstände betreffen, bis zu einem Aufwand von 250 Euro kostenlos.(nvw) - 13.02.2012 @ 15:42 UhrMedienberichten zufolge hat der deutsche Bundesrat am vergangenen Freitag, den 10. Februar 2012, den Weg für die Novelle des seit 2008 geltenden Verbraucherinformationsgesetzes frei gemacht. Im Zuge dessen sollen Verbraucher in Zukunft deutlich leichter Anfragen zu Lebensmitteln, Haushaltsgeräten, Möbeln, Futtermitteln und anderen Verbrauchsgegenständen bei den zuständigen Behörden stellen können. Dank des Verbraucherinformationsgesetzes haben Verbraucher zwar bereits seit 2008 die Möglichkeit, Informationen zu bestimmten Produkten bei den Behörden anzufragen, doch hierfür konnten die Behörden Gebühren zwischen 5 und 250 Euro erheben. Mit der Novelle des Gesetzes sollen entsprechende Behördenauskünfte mit einem Behördenaufwand von bis zu 250 Euro für den Verbraucher kostenlos erfolgen. Im September 2012 soll diese Neuregelung des Verbraucherinformationsgesetzes in Kraft treten. Probleme? Fragen? Erfahrungsberichte? Ihre Meinung zum Artikel!
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